Die Studentenversicherung
By David Kessler
Vor allem sollte man wissen, dass jeder Student ist krankenversicherungspflichtig. Es sind verschiedenartige Möglichkeiten der Versicherung, aus denen die Studenten wählen können.
Diese sind:
1. Eigener Vertrag durch Student/in
a. Private - Krankenversicherung ==> Es sind auch solche privaten Krankenversicherer, die den Studenten einen Studententarif zur Verfügung stellen, aber die Tarife sind oft teurer wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Studenten haben die Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen.
b. Gesetzliche - Krankenversicherung ==> Ab dem 25. Lebensjahr Beitritt in die Krankenversicherung für Studenten
2. Über Eltern abgesichert
a. Private - Krankenversicherung ==> Eine Versicherung ohne Beitrag über die Eltern ist nicht möglich.
b. Gesetzliche - Krankenversicherung ==> Bis zum 25. Lebensjahr ist der Student/die Studentin über die Eltern mitversichert.
Eine andere notwendige und unverzichtbare Versicherung ist die Haftpflichtversicherung. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Eigener Vertrag durch Student/in - wenn er/sie schon vor dem Studium werktätig war oder schon verheiratet ist, braucht er/sie einen eigenen Vertrag.
2. Über Eltern abgesichert, wenn diese eine Privathaftpflicht haben. Man soll nur einfach in die Police der Eltern sehen, ob die Deckungsbeitrag befriedigend ist. Bei vielen alten Verträgen ist noch eine alte Deckungsbeitrag von 1 Mio. DM eingeschrieben. Die Eltern sollen um eine Anhebung auf mindestens 3 Mio. Euro bitten, wenn es nötig ist, einen eigenen Vertrag abzuschließen.
Von vielen Studenten außer Acht gelassen, aber zur Zeit immer mehr wichtigere Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wichtig zu wissen: Seit dem 01.01.2001 haben alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind (und das sind wohl die meisten Studenten) KEINEN gesetzlichen Schutz mehr bei einer Berufsunfähigkeit. Wenn der Student/die Studentin während des Studiums einen Unfall hat oder schwer erkrankt, kann es sein, dass er/sie den gewünschten Beruf nicht mehr praktizieren kann - er/sie wird berufsunfähig und dann erhält keinerlei Beihilfe mehr vom Staat. Ein privater Berufsunfähigkeits-Schutz macht ca. 35 Euro im Monat. Das ist ein bisschen viel Ausgabe für einen Student, aber bezüglich auf die Sicherheit seiner Zukunft ist eine gute Investition. Bei einem Berufsunfähigkeitsversicherungsabschluss besteht der Einschluss einer Nachversicherungsgarantie. Während des Studiums ist die Höchstrente grundsätzlich auf 1.000 bis 1.500 Euro Monatsrente beschränkt. Nach dem Studium erhält der Student/die Studentin hoffentlich eine gute Arbeitsstelle und möchte er/sie dann vielleicht 2.500 Euro Monatsrente absichern. Mit dieser Garantie ist es möglich die monatliche Rente - ohne erneute Gesundheitsprüfung - zu erhöhen. Wenn der Student/die Studentin während des Studiums erkrankt und diese Garantie nicht hat, kann der Versicherer die Erhöhung ablehnen.
Zum Schuzt der eigenen Studentenbude ist es sinnvoll, aber nicht verbindlich, eine Hausratversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung ist nicht immer nötig und bezieht sich auf den Wert des Hausrates. Wenn es z.B. eine hochwertige Computeranlage in der Wohnung gibt, kann eine Hausratversicherung ratsam sein. Aber auch in diesem Fall kann eine Hausratversicherung über die Eltern genug sein. Wichtiger Hinweis: Unbedingt den bestehenden Versicherer fragen, ob die Studenten-Wohnung mitversichert werden kann . Dies sollte schriftlich durch einen Nachtrag bestätigen lassen. Wenn der gesamte Hausstand und der Lebensmittelpunkt des Studenten/der Studentin an seinem/ihrem neuen Universitätsort ist, ist für ihn/sie eine eigene Hausratversicherung unerlässlich.
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